Windernergiekonzepts für Nord- und Mittelhessen
Mit der gestrigen 2. Offenlegung des von der Regionalversammlung Nordhessen gebilligten Windernergiekonzepts für Nord- und Mittelhessen kommt der Planungsprozess um konkrete Windkraftstandorte in der Region in die entscheidende Phase. An zehn früheren Standorten wurden die Windkraft-Flächen reduziert.
Vom 16.03. – 29.05.2015 liegt die offiziell „Avifauna-Konzept zum Teilregionalplan Energie Nordhessen“ benannte Plangrundlage zur öffentlichen Einsichtnahme im Regierungspräsidium aus. Natürlich kann man die Unterlagen auch bequem online einsehen.
Regionalplanung und Bürgerbeteiligung
Während dieser über das Planungsrecht vorgeschriebenen Offenlegung sollen Betroffene und Interessierte Einblick in die Planung nehmen und Einwände vortragen können. Insofern dient eine solche Offenlegung der Planungstransparenz und implizit auch der demokratischen Bürgerbeteiligung. Bürger, z.B. betroffene Anwohner, aber auch Interessenverbände, z.B.Umwelt- und Naturschutzorganisationen, haben jetzt Gelegenheit, ihre Einwände im Lichte der aktuellen Planung vorzutragen. Üblichwerweise sichten, sortieren und vorbewerten die Fachbehörden nach der Offenlegung die vorgetragenen Hinweise und Einwände und tragen sie wiederum der Regionalversammlung vor. Vielleicht wird der Plan im Detail sogar noch einmal geändert. Aber am Ende, so ist demokratische Planung vom Gesetzgeber vorgesehen, wird die Regionalversammlung das Windenergiekonzept – trotz teilweise gar virtuos vorgetragener Einwände – mehrheitlich verabschieden (bürokratisch: „den Plan feststellen“). Und ihn damit zur Rechts- und Planungsgrundlage künftiger Windkraftanlagen und Windräder erheben. Erst dann können Windkraft-Initiativen und Unternehmen auf verlässlicher Grundlage investieren.
Planung als demokratischer Prozeß
Diese Eigenart administrativer Planung ist sowohl für Befürworter (die Windräder bauen bzw. unterstützen) wie Windkraft-Gegner frustrierend. Die einen warten auf den Start lange vorbereiteter Projekte. Die anderen erwarten, wie jetzt die Windraftgegner von Vernunftkraft, dass man die gesamte Planung als politischen Irrweg erkennen möge. Obschon demokratische Prozesse eigentlich keine Verlierer kennen, erscheint es den „Unterlegenen“ nicht selten als bräche die Macht die Vernunft.
Windkraftgegner und „Vernunftkraft“
Wie als Beweis dieser These scharen sich hessische Windkraftgegner derzeit hinter der Überschrift „Vernunftkraft“ in einem Bündnis hessischer Bürgerinitiativen. Sie zeichnen auf ihrer Webseite eine „Chronologie der Zerstörung einer Naturlandschaft“, erwirken als Vogelschützer Rodungsverbote gegen Windkraft-Firmen und organisieren hessenweit Demonstrationen „für vernünftige Energiepolitik“. Fröhlich paktiert man bei „Vernunftkraft“ mit abgehalfterte FDP-Politikern und bezahlten Industrie-Lobbyisten und Erderwärmungsleugnern wie Dieter Ameling. Willkommen scheint jeder, der sich hinter dem Postulat „die Energiewende ist ein politischer Irrweg, also ist es jedes Windrad auch“ einordnet.
Anmaßendes Wutbürgertum
Ich halte dieses Denken für anmaßend, falsch und undemokratisch! Anmaßend schon deshalb, weil niemand die Vernunft für sich gepachtet hat. Falsch, weil man implizit allen Andersdenkenden (Winkraftbefürwortern wie demokratisch legitimierten Planern und Entscheidern) Vernunft und Kompetenz abspricht. Und undemokratisch, weil man sich im Wissen höherer Vernunft weder dem politischen Mehrheitswillen (Energiewende) noch seiner Konkretiserung (Windräder) beugen will.
Detailliere Einsicht in das Windenergiekonzept finden Interessierte auf der Webseite des RP
http://www.rp-kassel.hessen.de
Die Position hessischer Windkraftgegner finden Sie hier
http://www.vernunftkraft-hessen.de/